Einsatz von Drohnen in der Natur und im Gebirge (Schweiz)
Ab 1.1.2023 gelten in der Schweiz neue verbindliche Regeln für Drohnen-Piloten/Pilotinnen.
Weitere Informationen finden Sie hier...
Drohnen dürfen in der Schweiz auch in der Natur nicht überall eingesetzt werden. Folgendes gilt es u.a. zu beachten:
- Karte Flugzonen für Drohnen
Auf dieser Karte sind sämtliche in der Schweiz vorhandenen Zonen mit Einschränkungen oder Verboten für den Einsatz von Drohnen enthalten. Wenn auf eine der Flächen geklickt wird, werden die Einschränkungen, die Bedingungen und die zuständige Stelle für Bewilligungen angezeigt.
- Die violetten Flächen sind in den Karten der Drohnen (z.B. DJI) bereits weitgehend enthalten. Ohne entsprechende Bestätigung der zuständigen Stelle wird die Zone gar nicht erst freigeschaltet und die Drohne kann nicht gestartet werden. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die offizielle Karte. In den DJI - Karten fehlt z.B. die 5km - Schutzzone um die Basis der Air Zermatt in Zermatt. In diesem Fall müsste der Flugleiter der Air Zermatt über den Einsatz der Drohne orientiert werden.
- Besondere Beachtung erfordern die gelben Flächen.
Diese Flächen markieren Schutzzonen für Wildtiere (Gämsen, Steinböcke, Vögel, etc.). In diesen Zonen dürfen auch kleine Drohnen (d.h. Fluggewicht < 500g) nur mit Bewilligung eingesetzt werden. Diese Zonen sind in den Karten z.B. des Drohnen-Herstellers DJI (siehe hier...) nicht oder nicht vollständig enthalten. D.h. in einem solchen Schutzgebiet kann eine Drohne gestartet werden, ohne dass der Pilot gewarnt wird. Das wiederum bedeutet aber nicht, dass der Flug zulässig und legal ist!
Nach einem Klick auf die gelbe Fläche (Karte Flugzonen für Drohnen) wird u.a. angezeigt:
Das Bundesamt für Umwelt BAFU kann den Einsatz von Drohnen im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten oder offiziellen Monitoringprogrammen bewilligen.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU prüft in einem ersten Schritt, ob der geplante Einsatz der Drohne diese Kriterien erfüllt. Wenn ja, teilt das Bundesamt für Umwelt BAFU dem Antragsteller mit, welche Stelle die Natur-Verträglichkeit des geplanten Drohnenflugs prüft. Das kann z.B. das kantonale Jagdinspektorat oder der für das Gebiet zuständige Wildhüter sein. Erteilt diese Stelle aufgrund der geplanten Flugroute und des Zeitpunkts das OK, kann das Bundesamt für Umwelt die Bewilligung erteilen.
Für die Einholung einer Bewilligung ist genügend Zeit (min. eine Woche) einzurechnen.
Nachfolgend ein paar Hinweise zum praktischen Einsatz der Drohne in der Natur und im Gebirge:
- Vorbereitung
- Als Vorbereitung konsultieren wir u.a. die oben aufgeführten Karten und überlegen uns bereits, welche Aufnahmen im Gelände sinnvoll sein könnten.
- Vor dem Flug
- Bereits während dem Aufstieg zum Aufnahmeort 'scannen' wir das Gelände nach Wildtieren ab. Entdecken wir in der Umgebung Wildtiere, verzichten wir auf den Einsatz der Drohne.
- Bereits vor dem Flug legen wir uns im Kopf ein Drehbuch zurecht. Während dem Flug versuchen wir dieses möglichst gut umzusetzen. So resultiert nicht nur ein besseres Resultat, auch die Flugzeit wird dadurch kürzer.
- Wenn sich viele Menschen (ca. > 5 Personen) in der Umgebung aufhalten, setzen wir die Drohne nicht ein. Die Ablenkung wäre zu gross und das Resultat entsprechend schlechter als ohne Störung.
- Während dem Flug
- Da unsere Drohne sehr klein ist, fliegen wir immer zu zweit. Eine Person behält die Umgebung und die Drohne im Auge, während die andere Person die Drohne auf Sicht fliegt. Bei kleinen Drohnen ist das manchmal einfacher gesagt als getan. Vor allem wenn die Drohne schwebt, um z.B. die Einzelfotos für ein sphärisches Panoramafoto aufzunehmen. Wenn die Drohnen dann vor einer fast gleichfarbigen Felswand schwebt und der Pilot zwischendurch auf dem Display prüft, ob die Aufnahme abgeschlossen ist und anschliessend den Blick wieder auf die Drohne richten möchte. Das auch, wenn die Drohne nur 30-50m entfernt ist.
- Wir erzielen bessere Ergebnisse, wenn wir nur in der Nähe (d.h. < 100m Entfernung) fliegen und uns eher auf Details konzentrieren.
- Würde ein tief fliegendes Objekt (Vögel, Gleitschirm, Flugzeug, Helikopter, etc.) am Horizont auftauchen und sich der Drohne näheren, würden wir die Drohne möglichst rasch landen. Bisher war eine solche Schnelllandung zum Glück noch nie erforderlich.
- Vorsicht
In den letzten Jahren haben wir mehrere Situationen beobachtet, welche problemlos zu einem Zusammenstoss einer Drohne mit einem Helikopter hätten führen können. Das Muster war immer dasselbe: Helikopter flogen in tiefem Flug in eine Geländekammer ein. In einem solchen Fall ist es dem Drohnenpilot nicht möglich, innerhalb nützlicher Frist (d.h. innerhalb von 5 - 15 Sekunden) die Drohne zu landen oder in Bodennähe zu bringen. Das auch, wenn sich der Drohnenpilot an alle Vorschriften (z.B. maximale Flughöhe) gehalten hat.
Im eigenen Interesse sollten Helipiloten bei Geländewechseln vorsichtiger ans Werk gehen als das aktuell zum Teil der Fall ist.
Drohnenpiloten raten wir, im Bereich von Geländewechseln besondere Vorsicht walten zu lassen (z.B. die Drohne nur auf max. 20-30m über Grund fliegen zu lassen) oder ganz auf den Einsatz der Drohne zu verzichten.
Aktualisiert: 22.8.2024